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Schienen-Therapie

Ein wichtiges therapeutisches Mittel zur Verhinderung unbewussten Knirschens mit den Zähnen und der daraus resultierenden gesundheitlichen Beschwerden und Schädigungen ist die Aufbissschiene – auch Knirscherschiene oder Zahnschiene genannt.

Diese Schiene wird bevorzugt in der Nacht getragen, da bei vielen Patienten während des Schlafens das Zähneknirschen mit einer Vielzahl an Beschwerdebildern auftritt. Das Tragen der Schiene bewirkt eine Entspannung der Kiefermuskulatur und verhindert dadurch weitere Schäden an der Zahnsubstanz.

Abhängig von der detaillierten Diagnose durch den Zahnarzt besteht die Aufbissschiene aus farblosem transparentem Kunststoff in weicher gummiartiger oder harter Ausführung und kommt im Rahmen der Therapie in verschiedenen Varianten zur Anwendung.

Aufbissschienen werden immer dann benötigt, wenn nachweislich ein ausgeprägtes Zähneknirschen, sogenannter Bruxismus, oder ein Zusammenpressen der Zähne vorliegt.

Häufig handelt es sich dabei um stressbedingte Gewohnheiten. Durch das Tragen der Schiene im Unterkiefer oder im Oberkiefer verlernt der Patient diese zum Großteil unbewussten Automatismen. Das gesamte Kausystem wird durch das Herbeiführen einer entspannten Position des Unterkiefers, der sogenannten Ruheschwebelage, reguliert und eine fortschreitende Schädigung der Zähne verhindert.

Weitere Indikationen für eine Knirscherschiene sind funktionelle Erkrankungen des Kiefergelenks und der Kaumuskulatur, die craniomandibulare Dysfunktion (CMD), sowie Fehlstellungen der Zähne im Ober- und Unterkiefer, die mit einer Abnutzung der Zahnsubstanz einhergehen.

Nach einer gründlichen Untersuchung durch eine Funktionsanalyse entscheidet der Zahnarzt, welche Form einer Aufbissschiene die beste Therapieform bezüglich der Beschwerden und erhobenen Befunde ist.

Sind Stress und psychische Überlastung Ursache für das Knirschen mit den Zähnen, sollten diesbezüglich Maßnahmen in Form einer ärztlichen Beratung und Entspannungsübungen ergriffen werden.

Die Kosten werden von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen sowie den Beihilfestellen übernommen. Eine Aufzahlung ist in der Regel nicht nötig. Eine Ausnahme bilden nur spezielle Voruntersuchungen. Der Zahnarzt klärt jedoch bereits im Vorfeld auf, ob und welche Kosten entstehen.

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